innova überzeugt durch erstklassige Beratungs- und Servicequalität und unterstützt Sie gerne im Fall eines bevorstehenden Spitalaufenthaltes.
Wichtig zu wissen: Kostenübernahme bei Aufenthalt im Spital.
Wenn Sie sich beim Aufenthalt im Spital für die halbprivate oder private Abteilung entscheiden, ist die Übernahme der Kosten durch die Zusatzversicherung von mehreren Faktoren abhängig. Nachstehend finden Sie die Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
Liegt keine vertragliche Regelung mit dem Spital vor, legt innova einen Maximaltarif fest. Dieser definiert die von innova maximal übernommenen Kosten für Aufenthalt und Behandlung auf der halbprivaten und privaten Abteilung. Offensichtlich überhöhte Tarife von Spitälern sind nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden und werden von innova nicht akzeptiert. innova kann Spitäler mit überhöhten Tarifen auf die Negativliste setzen. Das hat zur Folge, dass in diesen Spitälern kein Leistungsanspruch aus der Spitalzusatzversicherung besteht.
Bitte informieren Sie sich daher sicherheitshalber vor jedem Spitalaufenthalt (ausgenommen Notfälle), ob das von Ihnen gewählte Spital von innova anerkannt ist. Unsere Hotline unterstützt Sie unter der Telefonnummer 031 838 66 22 bei Fragen rund um Ihren Spitalaufenthalt gerne.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Spitäler mit und ohne Kostendeckung:
Sie möchten mehr über das Thema Kostenübernahme beim Spitalaufenthalt erfahren? Hier finden Sie die häufigsten Fragen dazu.
Sie haben Fragen bezüglich Ihres bevorstehenden Spitalaufenthaltes?
Unser Team von Spezialistinnen steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über unsere Telefonhotline 031 838 66 22 oder via Mail auf heilungskosten@innova.ch.
Eine ärztliche Zweitmeinung kann immer dann sinnvoll sein, wenn ein geplanter Eingriff bevorsteht. Gerade bei nicht zwingend notwendigen Operationen oder wenn unterschiedliche Behandlungsalternativen bestehen, ist man als Patient rasch verunsichert.
Welchen Nutzen bietet mir eine medizinische Zweitmeinung?
Was kostet mich eine medizinische Zweitmeinung?
innova übernimmt für Versicherte mit einer Spitalzusatzversicherung allgemein, halbprivat, privat oder switch die Kosten der ärztlichen Zweitmeinung.
Die Zweitmeinung beinhaltet ein Aktenstudium und eine Konsultation vor Ort (ohne Beteiligung von Franchise oder Selbstbehalt). Sind im Rahmen der Zweitmeinung erneute oder zusätzliche Untersuchungsleistungen wie Bildgebung oder Labor notwendig, werden diese vom Zweitmeinungsarzt Ihrer Grundversicherung in Rechnung gestellt (Franchise und Selbstbehalt zu Ihren Lasten).
Wie funktioniert eine medizinische Zweitmeinung?
Eine Zweitmeinung kann die geplante Behandlung bestätigen oder Behandlungsalternativen aufzeigen. Sie entscheiden jedoch immer frei, wie Sie anschliessend vorgehen möchten. Eine allfällige Behandlung wird nicht durch den Zweitmeinungsarzt durchgeführt.
Unser Partner Medi24 vermittelt Ihnen über die telefonische Hotline 031 838 67 77 eine geeignete Fachperson in Ihrem Wohngebiet, welche Sie in der Entscheidungsfindung für oder gegen einen Eingriff unterstützt und mögliche Behandlungsalternativen aufzeigt.
Ich möchte eine unabhängige, medizinische Zweitmeinung durchführen:
Brauchen Sie ein Spital und wissen nicht, welches das Richtige für Sie ist? Das Online-Tool "Spitalfinder" hilft Ihnen dabei, die beste Wahl zu treffen.
Wie funktioniert der Spitalfinder?
Die Bedienung ist einfach und intuitiv. Sie können nach verschiedenen Kriterien suchen:
Was sollten Sie sonst noch wissen?
Bei der Spitalwahl sind auch Empfehlungen Ihres Arztes, die geografische Nähe und Ihre Versicherungsdeckung wichtig. innova übernimmt die Kosten für den Spitalaufenthalt gemäss Ihrer Versicherungspolice.
Beachten Sie: Bei bestimmten Eingriffen oder wenn das Spital keinen Vertrag mit innovа hat, können zusätzliche Kosten anfallen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir sind gerne für Sie da.
Möchten sie mehr erfahren?