Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Themen wie:
Vertrag, Arbeitsunfähigkeit, Case Management oder Lohn.
Sie können sich auch direkt an uns wenden, gerne beantworten wir Ihre Frage.
Vertrag.
Bei den Versicherten mit einem festen Taggeld oder einer festen Lohnsumme kann die Anpassung auf den nächsten Monatsersten erfolgen. Bei den Mitarbeitern ist eine Änderung jeweils bis am 30. September des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr zu beantragen.
Eine Änderung der Versicherungsdeckung kann bei einem laufenden Leistungsfall nicht gemacht werden.
Der Wechsel einer juristischen Person muss innova mit dem Auszug aus dem Handelsregister mitgeteilt werden. Sofern sich bei den Versicherungsdeckungen und den versicherten Personen nichts ändert, wird eine neue Police mit der korrekten Bezeichnung erstellt. Bei personellen Veränderungen und/oder bei Anpassungen der Versicherungsdeckung benötigen wir einen neuen Versicherungsantrag.
Für das Versicherungsjahr wird eine Akonto-Rechnung erstellt. Diese basiert auf den Lohnsummen Ihres Versicherungs-antrages. Die definitive Schlussabrechnung erfolgt im Folgejahr gemäss Ihrer eingereichten Lohnsummen-Deklaration.
Arbeitsunfähigkeit.
Bitte melden Sie eine Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit schriftlich an innova. Nach weiteren drei Tagen muss die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung eines Arztes oder Chiropraktikers mit der Krankmeldung an innova eingereicht werden.
Mit Sunet online können Arbeitgeber oder Selbstständigerwerbende eine Arbeitsunfähigkeit (Krankheit und Unfall) elektronisch erfassen und an innova übermitteln. Die Online-Meldung ist kostenlos und garantiert eine sichere, rasche und unkomplizierte Leistungsabwicklung.
Bei Fragen schreiben Sie uns eine E-Mail an leistungen-firmenkunden@innova.ch oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 031 838 66 55 an.
Grundsätzlich nein. Da Sie als Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abschliessen, befreien Sie sich damit gemäss OR Artikel 324a Absatz 4 von der Lohnfortzahlungspflicht. Insofern sind Sie also nicht mehr verpflichtet, den Lohn an Stelle des Krankentaggeldversicherers zu gewähren. Vielfach wird man aber trotz fehlender Verpflichtung versuchen, Härtefälle zu vermeiden. Wenn der Krankentaggeldversicherer im Nachhinein eine Leistungspflicht ablehnt, liegt bei einer Rückforderung das Risiko für eine fehlende Solvenz des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber.
Case Management.
Nein. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung Case Management ist integraler Bestandteil der Lohnausfallversicherung.
Erkrankten oder verunfallten Kunden in einer anspruchsvollen Lebenssituation, nach einer vorgängigen Triage.
Mit der Früherkennung einer potenziellen Langzeitarbeitsunfähigkeit und der Begleitung durch einen Case Manager soll eine rasche Wiedereingliederung des erkrankten Arbeitnehmers ermöglicht werden. Der Arbeitgeber sichert sich damit das Know-How von langjährigen Mitarbeitern und profitiert von langfristig attraktiven Prämien, da in den einzelnen Verträgen weniger Leistungsauszahlungen erfolgen. Er übernimmt soziale Verantwortung und leistet einen Beitrag zur Kostendämpfung im Bereich der Sozialversicherungen. Der Arbeitnehmer kommt in den Genuss einer lückenlosen Betreuung in medizinischen, arbeitsrechtlichen und versicherungstechnischen Fragen.
Krankmeldungen müssen gemäss der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definierten Frist oder spätestens innerhalb von 14 Tagen seit Beginn der Absenz bei uns eintreffen. Nur dank einer frühzeitigen Meldung können mögliche Langzeitarbeitsunfähigkeits-Fälle früh erkannt werden. Dies ist für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess von zentraler Bedeutung!
Die Auswahl von Personen, welche begleitet werden sollen, erfolgt auf Grund von definierten Kriterien. Dabei unterscheiden wir zwischen
Ebenfalls wird eine Begleitung angestrebt bei einer Langzeitarbeitsunfähigkeit in Kombination mit hohen Krankentaggeldern. Die Meldung erfolgt an das Case Management Team anhand definierter Suchkriterien oder nach vorgängiger Information vom Arbeitgeber.
Wünscht eine Person keine Betreuung oder Beratung durch den Case Manager, so werden die üblichen Abklärungen zur Festsetzung der Leistungspflicht aus der Lohnausfallversicherung angewendet. Sanktionen infolge fehlender Mitwirkung können geprüft werden (insbesondere bei selbständig Erwerbenden und Betriebsinhabern).
Auf vertrauliche Daten haben lediglich die von Ihnen bevollmächtigten Personen Zugriff. Der Arbeitgeber erhält nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers Einblick in vertrauliche Dokumente.
Sie werden durch den Case Manager regelmässig auf dem Laufenden gehalten. Er nimmt bei Bedarf mit Ihnen telefonisch Kontakt auf – um beispielsweise die Möglichkeiten der Wiedereingliederung mit Ihnen zu besprechen - und informiert Sie über den Stand der Begleitung.
Leistungen.
Die Krankentaggeldleistungen bei Krankheit und Unfall sind prämienbefreit. Sämtliche Erwerbsersatzordnung (EO) - Entschädigungen sind prämien- und leistungspflichtig. Vorbehalten bleiben anders lautende vertragliche Vereinbarungen.
Sobald wir die Meldung der Arbeitsunfähigkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung und die Diagnose bei uns haben, prüfen wir den Fall. Bei vollständigen und einwandfreien Unterlagen veranlassen wir die Leistungszahlungen innert vier Arbeitstagen. innova überweist das Geld jeweils dreimal pro Woche.
Ja. Aus der Firma ausgetretene Mitarbeitende bleiben im Kollektivvertrag versichert, solange sie arbeitsunfähig sind. In diesem Fall entspricht die Höhe und Dauer der Leistungszahlungen der zuvor (im Kollektivvertrag) versicherten Leistungen. Vorbehalten bleiben anders lautende vertragliche Vereinbarungen.
Lohn.
*Bitte Abrechnungen der letzten 12 Monate beilegen.
win und cash.
cash: innovas Koordinationsmodell ergänzt die Leistungen anderer Versicherer bis zur Höhe des vereinbarten Taggeldes. Die innova-Leistungen sind nach 730 Tagen, abzüglich Wartefrist, erschöpft.
win: Richtet eine Sozialversicherung (IV, BVG, UVG, MV) oder ein anderer Versicherer Leistungen aus, so ergänzt innova diese bis zur vollen Höhe des bisherigen Verdienstes oder der festen Jahreslohnsumme. Die Leistungsdauer beträgt maximal 730 Tage innerhalb von 900 Tagen oder bis zur Ausschöpfung des betragsmässigen Anspruchs.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Gebietsverantwortlichen unter der Telefonnummer 0848 866 400 wenden.